AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der MEDIA PLAN SOLUTIONS GmbH („MEDIA PLAN SOLUTIONS“)
0. Definitionen; Rangfolge
0.1 „Mediaplan“ / „IO“ (Insertion Order) bezeichnet die jeweilige Leistungs- und Buchungsübersicht (insb. Laufzeiten, Platzierungen, Budgets, Drittanbieter, Preise, Abrechnungsmodell).
0.2 „Medialeistungen“ sind sämtliche Leistungen von MEDIA PLAN SOLUTIONS im Zusammenhang mit Planung, Buchung, Steuerung, Optimierung und Reporting von Werbeschaltungen, einschließlich der Koordination von Drittanbietern (z.B. DSP, Publisher/Vermarkter, Measurement/Verifikation).
0.3 „Fremdkosten“ sind Entgelte und sonstige Kosten Dritter (z.B. DSP, Publisher/Vermarkter, Adsorber, Measurement/Verification), die MEDIA PLAN SOLUTIONS im Rahmen der Kampagne verauslagt oder die MEDIA PLAN SOLUTIONS von Dritten belastet werden.
0.4 Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarungen im Mediaplan/IO/Angebot, (2) diese AGB, (3) zwingende Drittbedingungen nach Ziff. 8.7/8.8.
1. Geltungsbereich; künftige Geltung
1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der MEDIA PLAN SOLUTIONS GmbH (nachfolgend „MEDIA PLAN SOLUTIONS“) und deren Kunden.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“).
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn MEDIA PLAN SOLUTIONS ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Individuelle Vereinbarungen (insbesondere im Mediaplan/IO/Angebot) haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebot, Vertragsschluss; Agenturbuchung
2.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von MEDIA PLAN SOLUTIONS freibleibend.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung durch MEDIA PLAN SOLUTIONS oder durch Beginn der Erbringung der Dienstleistung durch MEDIA PLAN SOLUTIONS mit dem Leistungsinhalt des jeweiligen von MEDIA PLAN SOLUTIONS erstellten bzw. bestätigten Mediaplans/IO zustande.
Die Nutzung der Dienste unter https://www.adsent.io setzt eine vertragliche Beziehung gemäß Satz 1 voraus. Für Leistungen über adsent.io gelten diese AGB entsprechend, soweit nicht im Mediaplan/IO/Angebot abweichend geregelt. Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung unter: https://www.media-plan.solutions/datenschutz
2.3 Aufträge durch Agenturen kommen unmittelbar zwischen MEDIA PLAN SOLUTIONS und der Agentur zustande, soweit die Agentur nicht ausdrücklich und unter Benennung einer inländischen ladungsfähigen Anschrift in Vertretung für einen Agenturkunden handelt.
2.4 Für den Fall, dass die Agentur selbst Vertragspartnerin von MEDIA PLAN SOLUTIONS wird, tritt die Agentur zur Sicherung der Ansprüche von MEDIA PLAN SOLUTIONS gegen die Agentur mit Vertragsschluss sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftigen Forderungen in Höhe von 100 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit MEDIA PLAN SOLUTIONS an MEDIA PLAN SOLUTIONS zur Sicherung ab (Sicherungsabtretung). MEDIA PLAN SOLUTIONS ist berechtigt, diese Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen.
3. Bereitstellung der Werbemittel; Anpassungsrecht für MEDIA PLAN SOLUTIONS
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens fünf Werktage vor Beginn der Werbeschaltung sämtliche, für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien, gleich ob Bild, Text, Video oder Audio („Werbemittel“), gemäß den technischen Spezifikationen bereitzustellen.
3.2 Die Werbemittel müssen sich für die vereinbarte Medialeistung eignen und insbesondere den vereinbarten technischen Anforderungen und Formaten entsprechen. MEDIA PLAN SOLUTIONS behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Material zu bearbeiten, soweit dies zur optimalen Werbeverwendung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist MEDIA PLAN SOLUTIONS nicht verpflichtet.
3.3 Sofern geschuldete Medialeistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Werbemittel/Informationen vom Kunden nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Anforderungen entsprechend bereitgestellt wurden, ist MEDIA PLAN SOLUTIONS berechtigt,
(a) den Kampagnenstart und/oder die Ausspielung angemessen zu verschieben und/oder
(b) bereits angefallene bzw. nicht mehr kostenfrei stornierbare Fremdkosten gemäß Ziff. 8.5 ff. dem Kunden weiterzubelasten sowie
(c) zusätzlichen internen Aufwand gemäß Ziff. 3.5 abzurechnen.
Ein Anspruch des Kunden auf Durchführung zu ursprünglich vereinbarten Terminen entfällt, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.
3.4 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, können von MEDIA PLAN SOLUTIONS oder dem Betreiber des Werbeplatzes als Werbung gekennzeichnet werden, insbesondere um wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
3.5 Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Mediaplans/IO abgerechnet; für sonstige Tätigkeiten stellt MEDIA PLAN SOLUTIONS 80 Euro pro Stunde in Rechnung.
3.6 MEDIA PLAN SOLUTIONS übernimmt für gelieferte Werbemittel keine Verantwortung und keine Aufbewahrungspflichten. Es besteht keine Rückgabepflicht für Werbemittel.
4. Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung
4.1 Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf die das Werbemittel verlinkt („Werbeziel“), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.
4.2 MEDIA PLAN SOLUTIONS ist berechtigt, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen unbedenklicher Werbemittel oder Werbeziele abwenden. MEDIA PLAN SOLUTIONS wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden über die Unterbrechung der Leistungserbringung informieren.
5. Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellung
5.1 Der Kunde räumt MEDIA PLAN SOLUTIONS sämtliche, für die Erbringung der geschuldeten Medialeistungen erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. MEDIA PLAN SOLUTIONS kann die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der Durchführung der Medialeistungen an Dritte übertragen.
5.2 Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass:
(a) Die Werbemittel und Werbeziele – nach bestem Wissen des Kunden – nicht gegen deutsches Recht (StGB, UWG, TMG, OWiG, UrhG, Markengesetz) oder in Deutschland registrierte Schutzrechte verstoßen;
(b) Der Kunde alle notwendigen Nutzungsrechte besitzt;
(c) Der Kunde MEDIA PLAN SOLUTIONS unverzüglich (spätestens 48 Stunden
nach Kenntnisnahme) über bekannte Rechtsverletzungen informiert.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Werbeinhalte in sämtlichen Ländern, in denen die Werbung ausgespielt, veröffentlicht oder sonst zugänglich gemacht wird (insbesondere innerhalb der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums), einschließlich der Einhaltung der jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und der Wahrung etwaiger Rechte Dritter.
5.3 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere aus Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, an den von ihm übermittelten Werbemitteln sowie an dem von ihm übermittelten sonstigen Datenmaterial, welches der Erstellung des Werbemittels durch MEDIA PLAN SOLUTIONS dient, besitzt.
5.4 Der Kunde stellt MEDIA PLAN SOLUTIONS von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die MEDIA PLAN SOLUTIONS oder deren Geschäftsführer und Angestellte durch die Verletzung dieser Garantien entstehen.
5.5 Zum Zwecke der Kampagnenoptimierung werden je nach Verfügbarkeit Tracking-Codes/Tags/Pixels von Publishern, Vermarktern, DSPs, Measurement- oder Werbepartnern eingesetzt. Dies kann auf Seiten des jeweiligen Drittanbieters eine auf definierte Ziele optimierte Ausspielung ermöglichen.
Soweit Drittanbieter eine ausdrückliche Annahme ihrer Bedingungen verlangen, wird MEDIA PLAN SOLUTIONS den Kunden hierauf hinweisen. Die Annahme erfolgt durch den Kunden selbst oder – sofern der Kunde MEDIA PLAN SOLUTIONS hierfür ausdrücklich in Textform bevollmächtigt – durch MEDIA PLAN SOLUTIONS.
6. Schieberecht; Gewährleistung; Rügepflichten
6.1 Sind für die geschuldeten Medialeistungen Schaltzeiträume vereinbart, so hat MEDIA PLAN SOLUTIONS ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum durch den Medialeistungserbringer (Publisher) nicht erbracht werden kann. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d.h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann MEDIA PLAN SOLUTIONS in diesen Fällen die Leistung auch noch während der dem Schaltungszeitraum folgenden 14 Tage erbringen.
6.2 Soweit der Kunde eine bestimmte Anzahl von Page-Impressions/Clicks für einen bestimmten Zeitraum gebucht hat, weist MEDIA PLAN SOLUTIONS darauf hin, dass diese Angaben auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beruhen. Sollten die Page-Impressions/Clicks ausnahmsweise nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums erreicht werden, verlängert sich der Schaltungszeitraum der Werbemaßnahme bis zum Erreichen der gebuchten Page-Impressions/Clicks.
Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für die verlängerte Werbezeit bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist MEDIA PLAN SOLUTIONS berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.
6.3 Bei nicht nur unerheblicher Beeinträchtigung der geschuldeten Medialeistung kann MEDIA PLAN SOLUTIONS nach eigenem Ermessen oder nach Vereinbarung zunächst einwandfrei nacherfüllen oder eigene bestehende Gewährleistungsansprüche gegen den Publisher an den Kunden abtreten. Ein Anspruch auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt besteht nur, wenn eine Nacherfüllung fehlschlägt oder MEDIA PLAN SOLUTIONS nicht zumutbar ist oder die abgetretenen Ansprüche endgültig nicht durchsetzbar sind.
6.4 Rückkaufsrecht bei ausdrücklich als „Garantie“ vereinbarten Buchungen:
Sofern im Mediaplan/IO ausdrücklich eine Garantie über ein KPI-Volumen vereinbart wurde, behält sich MEDIA PLAN SOLUTIONS vor, im Falle einer, durch externe Faktoren bedingten Nichtauslieferbarkeit das nicht ausgelieferte KPI-Restvolumen als Gutschrift/Rückzahlung zu verrechnen.
Externe Faktoren sind abschließend:
(a) Inventarrückgang bei Publisher-Partnern um mehr als 20 % gegenüber Planungsprognose (Basis: aktuelle Publisher-Reporting-Daten, DSP-Dashboard-Snapshots). MEDIA PLAN SOLUTIONS dokumentiert die Snapshots spätestens 48 Stunden nach Feststellung;
(b) Technische Ausfallzeiten DSP/Publisher > 6 Stunden innerhalb Schaltungszeitraum (Basis: Incident Reports, Server-Logs, API-Error-Logs). MEDIA PLAN SOLUTIONS dokumentiert diese;
(c) Explizite Advertiser-Blockierung durch Publisher (Basis: Publisher-Notifications, Policy-Violation-Reports);
(d) Gesetzliche Änderungen/Regulierungen, wirksam nach Auftragserteilung, die Auslieferung material einschränken (z.B. ePrivacy-Update, Cookie-Legislation). Nachweis: Offizielle Legal-Notice des betroffenen Publishers/DSP.
MEDIA PLAN SOLUTIONS dokumentiert externe Faktoren unmittelbar nach Feststellung mit nachprüfbaren Belegen (Screenshots, Reports, Notifications). Diese Dokumentation wird dem Kunden unaufgefordert bereitgestellt (im Reporting oder auf Anfrage).
Der Kunde kann berechtigte Zweifel durch schriftliche Gegenbelege innerhalb von 15 Werktagen nach Kampagnenende darlegen; MEDIA PLAN SOLUTIONS überprüft diese und teilt Ergebnis innerhalb von 10 Werktagen mit.
Soweit externe Faktoren nachgewiesen sind, wird das nicht ausgelieferte KPI-Volumen als Gutschrift (Verrechnung mit Rechnungen) oder (auf Kundenwunsch) als Erstattung berechnet.
Nach Ablauf von 30 Tagen post-Kampagnenende können externe Faktoren nicht mehr geltend gemacht werden.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 10 Werktagen nach Kampagnenstart bzw. nach Bereitstellung eines ersten Reportings (je nachdem, was später liegt) auf erkennbare wesentliche Abweichungen zu überprüfen und MEDIA PLAN SOLUTIONS etwaige Beanstandungen in Textform unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen bezüglich nicht erkennbarer Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen.
Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mitteilung, gelten ausschließlich die jeweils erkennbaren und nicht gerügten Punkte als nicht beanstandet.
6.6 Abrechnungen erfolgen – so weit nicht im Mediaplan/IO abweichend geregelt – auf Basis des DSP-Reportings als Primärmessung („Primärmessung“). Ergänzende Datenquellen (z.B. Publisher-Reporting, Adserver, Measurement/Verification) können zur Plausibilisierung herangezogen werden.
Systembedingte Abweichungen zwischen der Primärmessung und Messungen des Kunden oder Dritter können auftreten und begründen für sich genommen keinen Mangel, sofern die Ausspielung vertragsgemäß erfolgt ist.
Der Kunde kann konkrete Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung durch nachvollziehbare Gegenbelege in Textform darlegen; MEDIA PLAN SOLUTIONS wird diese prüfen und bei berechtigter Beanstandung angemessene Korrekturen vornehmen.
7. Außerordentliche Kündigung
7.1 Bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen AGB durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist MEDIA PLAN SOLUTIONS zur außerordentlichen Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelung und weiterer ggf. bestehender Ansprüche berechtigt.
7.2 Insbesondere ist MEDIA PLAN SOLUTIONS zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn
– der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist; oder
– der Kunde trotz vorheriger Abmahnung fortgesetzt gegen Bestimmungen dieser AGB verstößt.
8. Vergütung; Zahlungsbedingungen; Fremdkosten; Drittbedingungen; Pauschalpakete
8.1 Sofern im Mediaplan/IO/Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gilt:
(a) Bei Neukunden / neue Geschäftsbeziehung ist die vereinbarte Vergütung mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen, in jedem Fall aber vor vereinbartem Beginn der Leistungserbringung zu zahlen.
(b) Im Falle von Kunden, mit denen bereits drei abgerechnete Kampagnen durchgeführt wurden, werden 50 % der Vergütung vorab und 50 % nach Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen fällig.
(c) Für Kunden, mit denen bereits fünf abgerechnete Kampagnen durchgeführt wurden, wird die Vergütung nach Leistungserbringung mit einem Zahlungsziel von 14 Kalendertagen fällig.
Unabhängig davon ist MEDIA PLAN SOLUTIONS berechtigt, für Fremdkosten (insb. DSP-/Publisher-/Vermarkterkosten) Vorkasse zu verlangen bzw. die Leistungserbringung von rechtzeitigem Zahlungseingang abhängig zu machen, wenn und soweit MEDIA PLAN SOLUTIONS andernfalls selbst in Vorleistung gegenüber Dritten treten müsste.
8.2 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann MEDIA PLAN SOLUTIONS die Ausführung der vertraglichen Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung.
8.3 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von MEDIA PLAN SOLUTIONS nur mit unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.4 Stornierung, Kampagnenabbruch, Umbuchung:
Der Kunde kann Kampagnen ganz oder teilweise nur in Textform stornieren. Bereits angefallene interne Aufwände (z.B. Setup, QA, Abstimmungen) sowie Fremdkosten, die durch Drittanbieter ausgelöst wurden oder nicht mehr kostenfrei stornierbar sind, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Änderungen (Flights, Budgets, Targeting, Werbemittelwechsel), die weniger als 3 Werktage vor geplantem Start oder während der laufenden Kampagne erfolgen, können zu Mehrkosten oder Leistungsverschiebungen führen.
8.5 Media-Budget als Durchlaufposten; Fremdkosten:
Soweit der Mediaplan/IO ein Media-Budget vorsieht, handelt es sich – so weit nicht ausdrücklich als Pauschalpaket von MEDIA PLAN SOLUTIONS ausgewiesen – um Fremdkosten/Durchlaufposten.
8.6 Weiterbelastung von Fremdkosten; Nachberechnung:
Fremdkosten werden in der tatsächlich von Dritten in Rechnung gestellten bzw. MEDIA PLAN SOLUTIONS belasteten Höhe weiterberechnet. Soweit Fremdkosten erst nach Kampagnenende oder zeitversetzt final abgerechnet werden (z.B. DSP-Abschlussabrechnung, Makegoods, Credits), ist MEDIA PLAN SOLUTIONS zu Nachberechnungen bzw. Gutschriften berechtigt.
8.7 Einsatz von Drittanbietern; Drittbedingungen:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass zur Leistungserbringung Drittanbieter (z.B. DSP, Publisher/Vermarkter, Adserver, Measurement/Verification) eingesetzt werden. Es gelten ergänzend deren Nutzungs-/Buchungsbedingungen („Drittbedingungen“), soweit dies zur Media-Schaltung technisch oder vertraglich erforderlich ist. MEDIA PLAN SOLUTIONS stellt dem Kunden die relevanten Drittbedingungen auf Anfrage in zumutbarer Weise zur Verfügung.
8.8 Rangfolge bei Widersprüchen:
Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und zwingenden Drittbedingungen gelten für die betroffene Teilleistung die Drittbedingungen vorrangig; im Übrigen bleiben diese AGB unberührt.
8.9 Pauschalpakete von MEDIA PLAN SOLUTIONS (Festpreis; keine Garantien):
Soweit MEDIA PLAN SOLUTIONS dem Kunden eigene Pauschalpakete anbietet („Pauschalpaket“), ergeben sich Umfang und Preis ausschließlich aus dem Mediaplan/IO/Angebot. Ein Pauschalpaket ist – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein Festpreis für die vereinbarten Leistungen.
Pauschalpakete enthalten keine KPI-, Erfolgs-, Reichweiten- oder Auslieferungsgarantien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich/ in Textform etwas anderes vereinbart ist.
8.10 Kein Creative-Scope:
MEDIA PLAN SOLUTIONS schuldet keine Erstellung von Werbemitteln/Creatives. Etwaige Unterstützungsleistungen bei Spezifikationen, QA oder technischer Einbindung erfolgen – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – als Nebenleistung im Rahmen der Medialeistungen.
9. Haftungsbegrenzung
9.1 MEDIA PLAN SOLUTIONS haftet für Schäden des Kunden, die MEDIA PLAN SOLUTIONS, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet MEDIA PLAN SOLUTIONS für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet MEDIA PLAN SOLUTIONS unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von MEDIA PLAN SOLUTIONS übernommenen Garantie oder auf einem leicht fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
9.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Nutzers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von MEDIA PLAN SOLUTIONS oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen.
9.4 In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung von MEDIA PLAN SOLUTIONS – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
9.5 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.
9.6 Schadensersatzansprüche gegen MEDIA PLAN SOLUTIONS verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
9.7 Drittanbieterleistungen (Fremdkosten):
Soweit MEDIA PLAN SOLUTIONS Fremdkostenleistungen von Drittanbietern (z.B. Publisher/Vermarkter, DSP, Adserver, Measurement/Verification) im Rahmen eines Mediaplans/IO beauftragt oder einkauft, haftet MEDIA PLAN SOLUTIONS nicht für deren Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Policies oder Abrechnungslogik, sofern MEDIA PLAN SOLUTIONS den Drittanbieter nicht schuldhaft falsch ausgewählt oder dessen Leistung schuldhaft falsch gesteuert hat und soweit keine Haftung nach Ziff. 9.1 bis 9.3 eingreift.
10. Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Textform
10.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg.
10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel. Individuelle Vereinbarungen im Sinne von Ziff. 1.4 bleiben unberührt.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
10.5 Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB.
11. Datenschutz
Soweit MEDIA PLAN SOLUTIONS im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, erfolgt dies als Auftragsverarbeiter; die Parteien schließen hierzu einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO (AVV).
Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Rechtsgrundlagen und Informationspflichten erfüllt sind.
Soweit MEDIA PLAN SOLUTIONS oder Drittanbieter personenbezogene Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, erfolgt dies auf Grundlage der jeweiligen Datenschutzinformationen und ggf. gesonderter Vereinbarungen.